Schul-ABC
A - Adressen/Adressenänderung, AG (= Arbeitsgemeinschaft), Aufsicht
Adressen/Adressenänderung
Melden Sie bitte Änderungen der Adresse, Telefonnummer oder Handynummer schriftlich und umgehend an das Sekretariat. Bitte helfen Sie uns, die Notfallnummern, unter der wir Sie in dringenden Fällen (z.B. plötzliches Unwohlsein Ihres Kindes) erreichen können, aktuell zu halten. Änderungen dieser Nummern bitte direkt an uns weitergeben! Dies ist auch entscheidend für die Benachrichtigungen per Schoolfox und bzgl. der Pooltestungen.
AG (= Arbeitsgemeinschaft)
Je nach Stundenzuteilung bietet die Schule verschiedene AGs an. Im Schuljahr 2023/24 können als AGs Umwelt, Technik und Kunst angeboten werden. Der Verein Königsspringer bietet zusätzlich Schach im Altenheim in Alzenau an.
Aufsicht
Vor Schulbeginn steht ab 7:55 Uhr eine Lehrkraft in den Unterrichtsräumen zur Aufsicht bereit.
Die Vorviertelstunde nutzt die Lehrkraft, um Gespräche mit einzelnen Schülern zu führen und ihren Unterricht vorzubereiten. Wir bitten Sie deshalb, in dieser Zeit von Gesprächen mit der Lehrkraft abzusehen.
Herr Stolzenberger, unser Hausmeister, übernimmt nach dem jeweiligen Unterrichtsende dankenswerterweise die Busaufsicht.
Die Aufsichtspflicht der Schule endet außerhalb des Schulgeländes. Dieses wiederum endet an den roten Linien, die unseren Hofbereich umgeben. Es soll nach der Unterrichtszeit zügig verlassen werden. Wir weisen Sie daher höflich darauf hin, dass Eltern wie Schüler gehalten sind, das Schulgelände nach dem Unterrichtsende direkt zu verlassen. Ein Turnen und Spielen auf den Geräten außerhalb der Pausenzeiten ist weder gewollt noch vorgesehen.
B - Beratungslehrer, Beurlaubung
Beratungslehrer
Unsere Beratungslehrkraft im Schuljahr 2023/24 ist Herr Klaus Emmert. Sie erhalten seine Kontaktdaten über die Dchule bzw. die Klassenleitungen. Der Beratungslehrer ist zuständig für Fragen der Schullaufbahn, testet aber auch und berät ganz allgemein in Fragen von Unterricht und Erziehung.
Beurlaubung
In Ausnahmefällen kann eine gesonderte Beurlaubung über die Schulleitung oder den/die Klassenlehrer/in beantragt werden. Speziell vor und im Anschluss an die Ferien wird eine Unterrichtsbefreiung genau geprüft werden. Eine Befreiung um z.B. einen Flug o.Ä. zu erreichen kann grundsätzlich nicht gewährt werden. Im Falle wiederholter Krankmeldung vor oder nach den Ferien kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangt werden.
Das Fernbleiben vom Unterricht zur Verlängerung der Ferien kann -als Ordnungswidrigkeit- empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.
Nach BayEuG Art. 5 (2) kann beim Wechsel auf eine Schule außerhalb Bayerns ein vorzeitiger Beginn der Sommerferien möglich sein: Wir als abgebende Schule beurlauben dann so, dass sich ein Erholungsurlaub von drei Wochen ergibt.
D - Differenzierung
Differenzierung
Leistungsanforderungen können Unterschiedliches fordern und fördern. In unterschiedlichen Leistungsgruppen kann daher eine Differenzierung stattfinden und sich auch in unterschiedlichen Hausaufgaben niederschlagen.
E - Elternabend, Elternstammtische, Elternbeirat, Elternbrief, Elternsprechtag
Elternbeirat
Der Elternbeirat unserer Schule besteht aus den zu Beginn des Schuljahres gewählten Mitgliedern. Hierbei wird jeweils für eine Anzahl von 15 Kindern ein Elternvertreter gewählt. Die Anzahl der Elternvertreter hängt demnach von der Anzahl der Schüler ab.
Der Elternbeirat nimmt allgemein die Belange der Eltern unserer Schüler wahr und wirkt in verschiedenen Angelegenheiten mit.
Zum Beispiel:
- Genehmigung von mehrtägigen Schulfahrten
- Organisation und Durchführung des Pausenverkaufs
- Mithilfe bei der Durchführung von Schulprojekten
- Planung und Mithilfe bei der Durchführung von Schulfesten
- Infostand und Bewirtung bei vielen schulischen Veranstaltungen
Die Schulleitung steht im Austausch mit dem Elternbeirat und nimmt auf Wunsch auch an Sitzungen teil. Die Mitglieder des Elternbeirates unterliegen einer Schweigepflicht.
Die vier Volksschulen der Stadt Alzenau (drei Grundschulen, eine Mittelschule) bilden überdies einen gemeinsamen Elternbeirat, dem die Vorsitzende und die Stellvertreterin unseres aktuellen Elternbeirates ebenfalls angehören.
Zum Schuljahr 23/24 gibt es einen neuen elternbeirat. Wir freuen uns, wenn Sie sich engagieren!
Elternbrief
Wichtige Informationen und alle wichtigen Termine, z. B. Infoabende, Ferientermine usw. erhalten Sie in den regelmäßigen Elternbriefen oder in gesonderten Einladungen. Wir versenden diese nahezu ausschließlich über Schoolfox. So sind Sie immer tagesaktuell informiert. Bitte sehen Sie immer auch auf der Homepage nach!
Elternsprechtag
Obwohl es nach der geänderten Gesetzeslage nicht mehr zwingend in dieser Form erforderlich ist, bietet die Schule nach wie vor zweimal im Jahr einen Elternsprechtag abends an. Er soll auch berufstätigen Eltern die Möglichkeit für ein kurzes Gespräch mit den Klassenleitern und Fachlehrern geben. Die genauen Termine erhalten Sie in einer gesonderten Einladung.
Meist wird diese Einladung per Schoolfox versendet.
Für ein ausführliches Gespräch nutzen Sie bitte die jeweiligen Sprechstunden der Lehrer. Für diese melden Sie sich bitte vorher an. In Pandemiezeiten erfolgt der Sprechtag ggf. online über Schoolfox.
F - Fahrradprüfung, Fahrräder, Ferien/Ferienordnung, Fluchtwege, Förderunterricht, Fundgrube
Fahrradprüfung
Im vierten Schuljahr legen Ihre Kinder in der Jugendverkehrsschule Alzenau eine praktische Fahrradprüfung ab. Die Verkehrsregeln in ihrer Theorie kennen zu lernen ist Bestandteil des HSU – Lehrplans. Immer wieder stellten wir in den letzten Jahren fest, dass ein Teil der Kinder noch große Unsicherheiten beim Fahrradfahren zeigte. Bitte bereiten Sie Ihre Kinder auf diese Prüfung vor, indem Sie sie zum Fahrradfahren anhalten. Im Schuljahr 2023/24 sind wir erst im Frühjahr an der Reihe. Bei der Schonraumübung der 2. Kalssen im Juli 2023 waren etliche unsichere Radler am Start. Bitte üben Sie mit Ihrem Kind auch weiterhin!
Fahrräder
Für die Kinder, die mit dem Fahrrad in die Schule kommen, stehen Unterstellplätze oberhalb des Schulgebäudes zwischen Schule und Turnhalle zur Verfügung. Roller sind nicht erwünscht. Das Besuchen der Schule mit dem Fahrrad sollte erst nach der Fahrradprüfung erfolgen.
Ferien/Ferienordnung
Die aktuellen Ferientermine können Sie auf unserer Homepage abrufen. Vgl. hierzu auch den Punkt Beurlaubung.
Fluchtwege
Die Pläne der Fluchtwege hängen im Schulgebäude aus. Die einzelnen Klassen üben das Verlassen des Schulgebäudes bis zum Sammelpunkt mit ihren jeweiligen Klassenleitern.
Förderunterricht
Bei entsprechender Stundenzuteilung durch das Staatliche Schulamt kann für Schüler mit Problemen in den Fächern Mathematik und Deutsch Förderunterricht in Kleingruppen angeboten werden. Für Kinder, die das letzte Kindergartenjahr besuchen, findet in Zusammenarbeit mit den Kindergärten Wasserlos und Hörstein ein mehrstündiger Vorkurs zur Sprachförderung statt.
Fundgrube
Bitte beachten: Die Kinder sollen kein persönliches Eigentum im Bereich der Garderoben hängen- oder liegenlassen. Sämtliche liegen gebliebenen Frühstücksdosen, Turnbeutel, Regenschirme, Mützen Jacken o.ä. werden in einer Box im Eingangsbereich gesammelt. Wenn Sie also Sachen vermissen, lassen Sie Ihre Kinder in dieser Kiste nachschauen! Die Fundgrube ist im Augenblick für jeden frei zugänglich. Immer vor den jeweiligen Ferien werden alle Fundstücke entsorgt. Freundlicherweise legen die Damen des Reinigungsteams alle hängengebliebenen Jacken in die rote Fundkiste vor dem Werkraum. Alle anderen vergessenen Kleidungsstücke und Besitztümer verbleiben zunächst im Bereich der 1./2. und 3./4.Klassen. Nach Unterrichtsende erhalten Sie dort keinen Zugang mehr. Das Reinigungspersonal ist angehalten, nach Ende des Unterrichts auch niemanden mehr in diesen Bereich zu lassen. Die Kinder sollen dazu erzogen werden, auf Ihre Besitztümer zu achten. Außerdem ist auch im Sinne der Sicherheit kein ungehinderter Zugang in unser Gebäude möglich. Wir bitten im Sinne unserer Schülerschaft um Ihr Verständnis und um Beachtung!
G - Gesundheitserziehung
Gesundheitserziehung
Bitte klären Sie Ihre Kinder über die Hygienemaßnahmen beim Toilettengang auf.
Die Kinder sollten dann das Spülen und das Händewaschen nicht vergessen.
Im Rahmen der Corona-Pandemie haben wir ein gesondertes Hygienekonzept erstellt, um dessen Beachtung auch weiterhin gebeten wird.
Ihr Kind darf natürlich nicht mit einer ansteckenden Krankheit -und sei es auch nur eine starke Erkältung- in die Schule. Hierzu bitte die Hinweise beachten (hier auf der Homepage sowie per Elternnachricht mitgeteilt).
H - Handys, Hausaufgaben, Hortbetreuung
Handys
Aufgrund des allgemeinen Handyverbotes an bayerischen Schulen ist die Nutzung von Handys während der Schulzeit verboten. Mitgebrachte Handys müssen ausgeschaltet bleiben. Die Lehrkräfte dürfen bei Verstoß die Handys vorübergehend einziehen.
Hausaufgaben
Hausaufgaben dienen zur Vertiefung des im Unterricht behandelten Stoffes oder zur Vorbereitung neuer Unterrichtsinhalte. Hausaufgaben sollten von den Kindern möglichst selbstständig erledigt werden.
Die Eltern sind verpflichtet Hausaufgaben zu kontrollieren und zu beaufsichtigen. Treten Schwierigkeiten bei den Hausaufgaben auf, sollten Sie direkten Kontakt mit den betroffenen Lehrern suchen.
Hausaufgaben, die im Hort erledigt werden sollen, werden dort nur unterstützt und begleitet. Kontrolliert wird die Vollständigkeit. Nachhilfe oder dauerhafte Einzelunterstützung kann nicht geleistet werden. Prinzip ist dort Hilfe zur Selbsthilfe. Eine Anmeldung im Hort entbindet demnach auch nicht von der elterlichen Pflicht zur Beaufsichtigung und Kontrolle der Hausaufgaben.
Hortbetreuung
Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) betreibt einen Hort im alten Schulgebäude. Zum Essen kommen die Kinder im Moment nach wie vor noch ins Schulgebäude zurück. Die Hortbetreuung findet täglich von 11:30 Uhr bis 17:00 Uhr statt, während der Ferienzeiten schon ab 8:00 Uhr. Benötigen Sie eine Betreuung für Ihr Kind, so sprechen Sie die Hortleiterin Frau Wohnsland (94 779 55) an.
Hort und Schule sprechen sich –für einen guten Ablauf und zum Wohl der Kinder– wöchentlich in allgemeinen Belangen ab. Wir arbeiten insofern natürlich zusammen. Dennoch sind Schule und Hort zwei ganz eigenständige Institutionen mit unterschiedlicher Trägerschaft. Wenn Sie keine Entbindung von der Schweigepflicht unterzeichnet haben, geht insofern auch wirklich keinerlei Information über Ihr Kind heraus. Auch nicht bezogen auf AG-Teilnahme, frühere Abholung o.Ä.
Grundsätzlich werden im Hort am entsprechenden Tag angemeldete Kinder immer zunächst dorthin geschickt, falls Unterricht ausfällt. Wenn Sie für diesen Fall an einzelnen Tagen eine andere Lösung möchten, so müssen Sie dies bitte entsprechend auch mit dem Hort, nicht mit der Schule, absprechen.
I/J - Internetauftritt, Jugendsozialarbeit an Schulen
Internetauftritt
Alle wichtigen Informationen finden Sie umgehend hier auf unserer Homepage (www.gs-hoerstein.de).
Auch das Kultusministerium hat für Eltern eine Internetseite: https://www.km.bayern.de/eltern.html
Jugendsozialarbeit an Schulen
Sie erreichen unsere Jugendsozialarbeiterin, Frau Schmidt, von Montag bis Donnerstag, jeweils ab 8:30 Uhr oder per Mail.
Hier die Kontaktdaten:
E-Mail: christina.schmidt@lra-ab.bayern.de
Tel.: 06023/9291995
Mobil: 0151/56514602
K - Kooperationsstunden, Krankheiten (meldepflichtig), Krankmeldung
Kooperationsstunden
Die Klassenlehrer einer Jahrgangsstufe versuchen in den Schwerpunktfächern möglichst parallel zu arbeiten. Hierzu treffen sie sich wöchentlich einmal und sprechen den zu behandelnden Stoff durch.
Krankheiten, meldepflichtig
Bestimmte Krankheiten (Salmonellen, Hirnhautentzündung u.a.) sind meldepflichtig. Die Schule verständigt das Gesundheitsamt, welches über weitere Vorgehensweisen entscheidet.
Für Masern gilt eine besondere Meldepflicht über die wir Sie gerne informieren.
Falls Sie bei Ihrem Kind einen Kopflausbefall feststellen, informieren Sie bitte auch umgehend die Schule, den Hort sowie die Eltern der Spielkameraden Ihres Kindes.
Krankmeldung
Bei Erkrankung Ihres Kindes bitten wir Sie, der Schule umgehend Bescheid zu geben. Sie können dies z. B. über Schoolfox, per Anruf im Sekretariat (AB nutzen!) oder auch über eine formlose schriftliche Entschuldigung tun, die Sie einem Nachbarkind mitgeben. Bis 7:45 Uhr ist ein Anrufbeantworter geschaltet. In jedem Fall muss die schriftliche Entschuldigung am Folgetag nachgereicht werden!
Sollte über den Verbleib eines Schülers Unklarheit herrschen, wird die Schule die Eltern zu erreichen versuchen. Ist hier niemand erreichbar, wird die Polizei um Nachforschung gebeten.
L - Lehrkräfte, Lernentwicklungsgespräch, Lotsendienste / Lotsenstellen
Lehrkräfte
Bei Lern- oder Erziehungsfragen können Sie jederzeit Kontakt mit den Lehrkräften aufnehmen. Am besten eignen sich die wöchentlichen Sprechstunden der einzelnen Lehrkräfte oder die zwei Elternsprechtage (siehe Elternsprechtag). Terminabsprachen hierfür treffen Sie bitte stets schriftlich über Schoolfox oder das Hausaufgaben- oder Mitteilungsheft.
Auch unsere Fachlehrer für Religion und Werken und Gestalten bieten Termine nach Vereinbarung an.
Leistungsnachweise
Neben den Leistungsnachweisen durch Probearbeiten gibt es auch prozessorientierte Bewertungssysteme (Plakatarbeit, Portfolio, Leserolle, Lapbooks, Themenkisten in Heimat- und Sachkunde u.Ä.).
Auch mündliche und weitere praktische Leistungen werden bewertet. Dies gilt beispielsweise auch für in Gruppen vorbereitete Vorträge, Aufführungen vor der Klasse etc. Für die Bewertung zählt dabei nicht nur das Endergebnis. Gerade dem Prozesscharakter diverser Arbeiten widmen die Lehrer ein besonderes Augenmerk. Fragen Sie gerne bei der Klassenlehrkraft Ihres Kindes nach! Umgekehrt werden auch die Lehrer selbst sie informieren in welcher Form die Leistungserhebungen durchgeführt wurden. Und, nicht vergessen: Die Freude am Tun und Lernen, das Stellen interessanter Fragen steht stets über allen messbaren Ergebnissen! Der Gedanke daran, nun bewertet zu werden, sollte die Kinder nicht in Engagement und Kreativität hemmen.
Helfen Sie als Eltern bitte mit, die Bedeutung von Ziffernnoten zu relativieren! Danke
Lernentwicklungsgespräch
Eine Liste mit Terminvorschlägen für das Lernentwicklungsgespräch (LEG) gibt es im Januar oder Dezember für das Halbjahresgespräch.
Das LEG findet zwischen Lehrkraft und Kind statt. Dabei muss ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Vorher erhalten die Kinder einen Bogen zur Selbsteinschätzung. Dieser muss schon vor dem Gespräch zurück bei der Klassenlehrkraft sein. Die Klassenlehrkraft erstellt einen Bogen, der die Einschätzung aller in der Klasse tätigen Lehrerinnen und Lehrer enthält. Auch die Selbsteinschätzung des Kindes wird in das Gespräch einbezogen.
Im Laufe des Gesprächs werden Ziele vereinbart, die auf dem Bogen notiert werden. Weitere Details entnehmen Sie dann bitte dem Elternbrief, der auch die Termine enthalten wird.
Die Möglichkeit ein LEG zum Jahresende zu führen gibt es seit 2021 ebenfalls. Wir haben uns derzeit für die Beibehaltung von Jahreszeugnissen entscheiden.
Lotsendienste / Lotsenstellen
Die Lotsendienste in Wasserlos und Hörstein sind eine seit vielen Jahren bestehende Institution. An insgesamt fünf Lotsenstellen helfen Mütter und Väter morgens (zwischen 7:25 Uhr und 8:00 Uhr) beim sicheren Übergang über die Straßen. Außerdem unterstützen die Lotsen die Kinder beim reibungslosen Einsteigen in den Schulbus. Der Lotsendienst ist ehrenamtlich, die Lotsenausrüstung, wie Weste und Kelle, wird von der Polizei gestellt, die auch zu Beginn die neuen Lotsen einweist. Die Koordination der Lotsen wird ebenfalls von den Eltern übernommen. Ansprechpartnerinnen sind derzeit Frau (Hörstein) und Frau de Rue (Wasserlos).
Alle Schüler sind angehalten, die Lotsenstellen zu benutzen und den Anweisungen der Schulweghelfer, des Hausmeisters und der Busfahrer Folge zu leisten. Wirken Sie bitte diesbezüglich erzieherisch auf Ihr Kind ein. Schicken Sie Ihre Kinder auch nicht zu früh in die Schule! Diese können erst ab 7:55 Uhr ins Schulhaus.
Lotsenstellen Hörstein
- Jüdischer Friedhof: 7:45 Uhr – 8:00 Uhr
- Ampel an der Alzenauer Straße: 7:35 – 7:55 Uhr
- Am Backhaus: 7:40 – 8:05 Uhr
Lotsenstellen Wasserlos
- Ampel: 7:25 – 7:45 Uhr
- Busplatz am Festplatz: 7:30 Uhr – 7:55 Uhr (Kinder, die mit dem Auto gebracht werden, bitte am Festplatz aussteigen lassen!)
Über die Vorgehensweise bei schlechten Wetterverhältnissen (Schneefall und Glatteis) werden Sie gesondert informiert.
Ein dringender Appell an alle Eltern, die Ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen oder abholen: Behindern Sie nicht den Schulbus an der Haltestelle, um weder das eigene, noch andere Kinder zu gefährden. Lassen Sie Ihre Kinder an einer Nebenstraße aussteigen und die letzten Meter zu Fuß gehen. Zu beachten ist auch, dass der Schulhof nicht befahren werden darf!
M - Mittagsbetreuung, Mobile Reserve, Mobiler sonderpädagogischer Dienst
Mittagsbetreuung
Siehe Hort!
Mobile Reserve
„Mobile Reserven“ (MR) werden als Vertretungslehrer bei Unterrichtsausfällen eingesetzt und werden durch die Schulleitung beim Staatlichen Schulamt angefordert. Auch im Schuljahr 2023/24 ist keine Lehrkraft unseres Kollegiums als MR abgeordnet. Eine MR kann prinzipiell im ganzen Landkreis eingesetzt werden und steht daher unserer Schule nur zur Verfügung, wenn Sie nicht an anderer Stelle noch dringender gebraucht wird.
Mobiler sonderpädagogischer Dienst (MSD)
Zu unserer Unterstützung kommt zumeist eine Mitarbeiterin des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes (MSD) von der Hahnenkammschule zu uns. Seit dem Schuljahr 2021/22 ist dies Frau Fäth. Sie ist in der Regel dienstags bei uns. Neben Testungen führt sie vor allem Beratungen der Lehrer- und Elternschaft durch.
Wenn ihr Kind vom MSD getestet oder angesehen wird, so heißt dies nicht, dass ihr Kind anschließend eine Förderschule besuchen wird.
Es muss noch nicht einmal bedeuten, dass Ihr Kind direkt Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen haben muss. Auch andere Lebensbereiche oder Entwicklungsziele können betroffen sein.
Vielmehr geht es darum, eine möglichst gute Förderung für den Einzelfall zu finden und Sie als Eltern ebenso wie uns als Lehrerschaft zu beraten, welche Möglichkeiten Ihr Kind hätte und was die passgenaue Lösung für Ihr Kind ist.
Wir bitten Sie deshalb – im Interesse Ihres Kindes- einer Betreuung durch den MSD zuzustimmen. Die von dort kommenden gut ausgebildeten und engagierten Kolleginnen können uns gut unterstützen unsere gemeinsame Aufgabe im Sinne Ihres Kindes zu erfüllen.
Danke für Ihr Vertrauen!
N - Nachhilfe, Notenschutz/Nachteilsausgleich
Nachhilfe
Ob Nachhilfe bei ihrem Kind sinnvoll oder notwendig ist, bitten wir sorgfältig mit den Klassenleitungen oder zuständigen Fachlehrern abzusprechen. Hier gibt es große Qualitätsunterschiede. Dabei wird nicht immer wird die Art von Unterstützung erteilt, die für das Kind tatsächlich von Nutzen ist.
Um `Schwarze Schafe´ im Angebot auf dem Nachhilfemarkt zu erkennen, bietet das Bayerische Kultusministerium unter folgendem Link eine Checkliste an.
Immer wieder werden die Kontakte zu Kindern und Eltern als Wirtschaftsfaktor oder Gelegenheit zur Verbreitung weltanschaulich fragwürdiger Botschaften oder Konzepte gesucht.
Wir bitten hier um Vorsicht und empfehlen, die Beratung mit und bei der Lehrkraft zu suchen.
Nachteilsausgleich/Notenschutz
Ob Vorausssetzungen für einen Nachteilsausgleich bzw. Notenschutz bei Lese- und/oder Rechtschreibstörung vorliegen, wird von Schulpsychologin, Beratungslehrer oder Facharzt/Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie zunächst durch Testungen erhoben.
Anschließend geht das Testergebnis an die Schulpsychologin. Diese stellt eine Empfehlung für die Handhabung im schulischen Umfeld aus.
Schließlich stellt die Schulleitung einen entsprechenden Bescheid aus, ab dessen Unterzeichnungsdatum dann die Anerkennung der jeweiligen Störung datiert.
O - Orientierungsarbeiten und Vergleichsarbeiten
Orientierungsarbeiten und Vergleichsarbeiten
In der 2. Jahrgangsstufe finden jährlich bayernweite Orientierungsarbeiten im Bereich Deutsch (richtig schreiben) statt.
In der 3. Jahrgangsstufe haben wir die bundesweiten Vergleichsarbeiten VERA in den Fächern Mathematik (Größen, Messen, Raum und Form) und Deutsch (lesen, Sprache gebrauchen und untersuchen).
Über die Termine und Ergebnisse werden Sie gesondert vom jeweiligen Klassenlehrer informiert.
Die Ergebnisse der Arbeiten fließen nicht in die Benotung mit ein, doch werden der entsprechende Unterricht bzw. die Bereiche, in denen viel Kinder Nachholbedarf zeigen, anschließend intensiv nachbereitet.
P - Pausenbrot, Pausenordnung, Pausenspiele, Pausenverkauf, Probearbeiten, Projekte
Pausenbrot
Bitte achten Sie darauf, Ihrem Kind genügend Getränke mitzugeben. Des Weiteren achten Sie bitte auf ein gesundes Pausenbrot.
Pausenordnung
Die Pausenordnung wurde im Rahmen einer Schulversammlung zum Neubezug 2015 den neuen Pausenhofbedingungen angepasst. Sie ist den Schülern bekannt und liegt in den Klassen auch vor.
Pausenspiele
Der Elternbeirat bestückt die einzelnen Klassen mit Pausenspielen. Ebenfalls werden „Regenpausen-Spiele“ immer wieder ergänzt für die Pausen, in denen die Schüler wetterbedingt im Schulgebäude verbleiben.
Jede Klasse hat hierfür eine eigene Kiste mit Spielen, deren Inhalt sie auch überprüft und pflegt.
Pausenverkauf
Sieben bis achtmal im Jahr, jeweils an einem Mittwochvormittag, übernimmt eine Klasse den Pausenverkauf. In der ersten großen Pause werden von den Eltern selbst gebackene oder hergestellte Kuchen, Muffins, Brezeln, Obstspieße, Hot-Dogs usw. zum Verkauf angeboten. Zum Preis von 50 Cent, bzw. 1,-€ pro Stück können die Kinder an diesem Tag ein besonderes Pausenfrühstück genießen. Der Erlös aus dem Pausenverkauf wird in vier Teile gesplittet: ein Teil kommt in die Klassenkasse, der zweite Teil wird für die `Hilfe für bedürftige Kinder Alzenau´ gespendet.
Siehe auch unter Termine.
Probearbeiten
Schriftliche Leistungsnachweise werden im Moment noch überwiegend durch Proben erbracht. Probearbeiten dürfen in der Grundschule nicht angekündigt werden. In der 1. Jahrgangsstufe finden nur Leistungserhebungen statt, die nicht mit Noten beurteilt werden.
Ab dem 2. Halbjahr der Jahrgangsstufe 2 erfolgt eine Benotung.
In der 4. Jahrgangsstufe werden die Probearbeiten eine Woche vorher angekündigt.
In Probearbeiten kann auch Wissen abgefragt werden, das im Unterricht nur mündlich behandelt wurde.
Beim Versäumen des regulären Termins kann die Lehrkraft das Nachholen anordnen.
Projekte
Die Schule veranstaltet regelmäßig – vor Pandemiezeiten alle zwei Jahre- eine Projektwoche, die vom Unterricht abgekoppelt, ein eigenes Thema behandelt. Dabei steht die praktische Tätigkeit der einzelnen Schüler/Innen im Vordergrund. Im Schuljahr 2016/17 gab es ein Zirkusprojekt. Hierbei schlug der Zirkus Baldini wieder eine Schulwoche lang sein Zelt bei uns auf und die Kinder arbeiteten im Mitmachzirkus und vielen parallel angebotenen Arbeitsgruppen mit verschiedensten Schwerpunkten.
R - Rauchverbot, Roller etc.
Rauchverbot
Auf dem gesamten Schulgelände gilt Rauchverbot.
Roller etc.
–> Unfall
S - Schulfeste, Schulleitung, Schulpastoral, Schulpsychologe/in, Schwimmunterricht, Sekretariat, Sportunterricht, Sprechstunden
Schulfeste
Projektwoche und Schulfest wechseln sich schuljahresweise ab. Voraussichtlich wird es 2024 wieder eine Projektwoche geben.
Schulfeste gibt es bei uns in der Regel nun in ungeraden Kalenderjahren. Um Turniere in der Sommerzeit nicht zu behindern (viele Vereine haben in den Frühjahrs- und Sommermonaten für ihren Nachwuchs Wochenendprojekte) ist der Veranstaltungstag für Schulfeste ein Freitag.
Schulleitung
Unsere Schulleiterin, Frau H. Specht, sowie ihre Stellvertreterin, Frau M. Gutberlet, sind während ihrer wöchentlichen Sprechstunde zu erreichen. In jedem Fall empfiehlt sich vorherige Absprache.
Bei Gesprächsbedarf können Sie über Schoolfox, telefonisch oder per Mail einen individuellen Termin vereinbaren. Bitte melden Sie sich stets an, um sicherzustellen, dass auch Zeit für ein Gespräch ist:
Die Schulleitung ist teils gleichzeitig auch Klassenleitung und an -unserer kleinen Schule im Besonderen- auch für Vertretungen eingesetzt. Diese, also die Versorgung der Schüler, geht –was Sie sicher verstehen werden– stets vor.
Erster Ansprechpartner bei Angelegenheiten, die Erziehung und Unterricht in der Klasse betreffen, sollte zudem immer zunächst der betroffene Klassenlehrer oder Fachlehrer sein.
Schulpastoral
Die Arbeit im Bereich Schulpastoral ist das Engagement der katholischen Kirche als Beitrag zu einer lebendigen und vielfältigen Schulkultur.
Schule bildet einen täglichen Lebensraum für Lehrer und Schüler, wobei der Schulpastoralarbeit dabei ein respektvolles und achtsames Miteinander, also gelebte Menschlichkeit, besonders wichtig ist.
Schulpastorale Angebote orientieren sich jedoch nicht nur an den einzelnen Menschen oder Gruppen einer Schule, sondern auch an den Erfordernissen der Schule vor Ort als Gesamtsystem.
Unabhängig ihrer Konfession sollen alle Schülerinnen und Schüler der Schule durch diese Angebote ganzheitlich gefördert, unterstützt und bestärkt werden.
Dies geschieht auf vielfältige Weise, z. B. durch einzelne Schülergespräche, durch Beschäftigungen im Umgang mit dem Thema des fairen Handels zum Wohl der Mitmenschen, durch Aktionen zum achtsamen und wertschätzenden Umgang mit der Natur oder auch spirituelle Einheiten in Form von Gottesdiensten oder morgendlichen Andachten zu einzelnen Feiertagen im Kirchenjahr.
Ansprechperson ist Frau Sabrina Bourke.
Schulpsychologe/in
Wenn Sie Rat suchen, z. B. bei Verhaltensauffälligkeiten oder Lern- oder Leistungsstörungen Ihres Kindes, können Sie sich mit der für unsere Schule zuständigen Schulpsychologin in Verbindung setzen.
Dies ist Frau Katharina Dieterich
Telefon: 06021 394226
E-Mail: katharina.dieterich@lra-ab.bayern.de)
Weitere Infos finden Sie auf der Homepage der Staatl. Schulämter Aschaffenburg.
Schwimmunterricht
Grundsätzlich gilt: Kinder der 3. Klassen haben zweiwöchentlich Schwimmunterricht.
Dieser findet im Schwimmbad in Karlstein-Dettingen statt. Nachmittags erfolgt hierzu ein Transfer nachmittags per Bus ab der Schule und wieder zur Schule zurück.
Der Bus startet um 14.20 Uhr in Wasserlos und nimmt anschließend die Hörsteiner Kinder an der Schule mit.
Die Rückfahrt erfolgt ab 16.05 Uhr in Dettingen.
Die Handynummer zur Entschuldigung von Kindern, die nachmittags kurzfristig erkrankt sind/nicht teilnehmen können wird in den 3.Klassen bekannt gegeben.
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Kind zu Beginn der 3. Klasse kein absoluter Nichtschwimmer mehr ist. Ein Schwimmlehrgang im Sinne des Erlernens des Schwimmens an sich kann in der Kürze der (Unterrichts)zeit nicht geleistet werden. Nach einer Eingewöhnungszeit findet der Unterricht dann ggf. nicht mehr im Klassenverband sondern nach Leistungsvermögen statt (Bitte Brief der Schwimmlehrkraft beachten!)
Sekretariat
Unsere Schulsekretärin Frau Perlet ist zu folgenden Zeiten anwesend:
Montag bis Donnerstag: 7:45 Uhr bis 11:00 Uhr
Freitag: 7:45 Uhr bis 9:30 Uhr
Außerhalb der Sprechzeiten ist der Anrufbeantworter eingeschaltet.
Sportunterricht
Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Kind bei leichter Krankheit oder Erkältung am Sportunterricht teilnimmt, hat Ihr Kind trotzdem Anwesenheitspflicht. Die schriftliche Mitteilung ist bei der jeweiligen Sportlehrkraft abzugeben. Mit einem ärztlichen Attest kann es in den Randstunden auch nach Hause geschickt werden.
Sprechstunden
Die aktuellen Sprechstundentermine der Lehrkräfte wurden an den Elternabenden bzw. kurz danach mitgeteilt. Auf die Homepage dürfen wir Informationen zu den Sprechstunden nicht mehr stellen.
Für berufstätige Eltern bieten wir pro Schulhalbjahr einen Elternsprechtag an. Wenn nötig werden auch außerhalb der normalen Sprechstundenzeit Termine mit Ihnen vereinbart.
U - Unterrichtsausfall, Unfall
Unterrichtsausfall
Die Schule bemüht sich so wenig Stunden wie möglich ausfallen zu lassen.
Bei unvorhergesehenem Stundenausfall werden die Eltern umgehend per Schoolfox informiert. Eltern die die Nachricht bestätigen aber uns keine Nachricht senden stimmen damit zu, dass das Kind nach Hause oder in den Hort gehen darf. Alle Kinder, die dies benötigen werden selbstverständlich bei uns bzw. im Hort bis zum regulären Unterrichtsende des jeweiligen Wochentages beaufsichtigt.
Unfall
Für Unfälle während des Unterrichts und der Pausen, sowie auf dem Weg zu uns und nach Hause ist der KUVB (Kommunaler Unfallverband Bayern) zuständig. Dies gilt auch für die diensthabenden Schülerlotsen.
Allerdings haftet der KUVB nur für den Fall, dass der Heimweg direkt und ohne Umwege (z.B. zum Einkaufen) angetreten wurde.
Wenn Sie nach einem Unfall einen Arzt besuchen geben Sie diesem bitte Bescheid, falls es sich um einen Vorfall auf dem Schulweg oder während der Schulzeit handelte.
Roller, Waveboards, Inliner, Schuhe mit versenkbaren Rollen oder vergleichbare Fortbewegungsmittel dürfen nicht benutzt werden, um damit in die Schule und wieder nach Hause zu fahren. Natürlich dürfen sie auch nicht in der Schule benutzt werden, es sei denn es handelte sich um einen von der Schule initiierten Workshop z.B. zum sicheren Inliner-Fahren.
Der Kommunale Unfallverband haftet bei Unfällen, die auf die Nutzung der genannten Fortbewegungsmittel zurückgehen nicht.
Um diese ordnungsgemäß zu betreiben ist nämlich überwiegend auf der Beschreibung, die zum Gerät gehört, die Benutzung einer Schutzausrüstung vorgeschrieben. Wird diese nicht angelegt, so gibt es auch keinen Unfallschutz.
Zudem gelten die genannten Dinge als Spielgeräte, die allenfalls auf dem Gehsteig betrieben werden können.
Wenn im Winter aber Schnee liegt sind die Bürgersteige mit solchen Fortbewegungsmitteln nicht passierbar. Es muss auf die Straße ausgewichen werden und das Unfallrisiko steigt enorm.
Demnach weisen wir Sie, liebe Eltern, höflich auf das oben ausgesprochene Verbot hin und bitten Sie um Beachtung.
Es geht um die Sicherheit und Gesundheit aller Schüler!
V - Vereine, Vergleichsarbeiten, Versicherung, Vertretungslehrer
Vereine
Gerne unterstützen wir die Jugendvereinsarbeit unserer Vereine.
Der Handballverein führt einmal jährlich einen Aktionstag für die 2.Kalssen durch.
Der Tischtennisverein führt jährlich im Rahmen des Sportunterrichts in allen Jahrgangsstufen ein Schnuppertraining durch.
Der Basketballverein Alzenau bietet an unserer Schule unter der Leitung von Herrn Hadler eine AG Basketball an.
Außerdem bietet der Schachclub in zwei Unterrichtsstunden eine Arbeitsgemeinschaft Schach an. Der Musikverein erteilt Flötenunterricht.
Vergleichsarbeiten
Siehe Orientierungsarbeiten
Versicherung
Wenn sich Ihr Kind während der Unterrichtszeit, der Pause, auf dem Schulweg oder während einer anderen schulischen Veranstaltung (Wandertag, Schullandheimaufenthalt, Schulfest, Sportturnier, etc.) eine körperliche Verletzung zuzieht und ein Arzt- oder Krankenhausbesuch notwendig wird, handelt es sich um einen Schulunfall.
Die Arztkosten nach einem Schulunfall trägt die Kommunale Unfallversicherung (KUVB). Der Arzt rechnet direkt mit der Versicherung ab, wenn Sie ihm mitteilen, dass es sich um einen Schulunfall handelt.
Wenden Sie sich nach dem Arztbesuch bitte direkt an die Lehrkraft, welche zur Unfallzeit die Klasse beaufsichtigte. Die Lehrkraft verfasst einen Unfallbericht für die Kommunale Unfallversicherung. Hierfür benötigt Sie den Namen des zuerst behandelnden Arztes.
Für Sachschäden haftet die KUVB nicht. Sachschäden werden über die private Haftpflichtversicherung abgerechnet.
Vertretungslehrer
Fällt Unterricht längerfristig aus, bemüht sich die Schulleitung beim Staatlichen Schulamt um einen Vertretungslehrer, welcher die anfallenden Stunden vertritt.
Erhält die Schule keine sog. Mobile Reserve, wird ein Vertretungsplan erstellt, den die vertretende Lehrkraft den Schülern dann mitteilt.
Endet hierbei der Unterricht früher als gewöhnlich, werden Schüler/innen, welche nicht vorzeitig nach Hause gehen können, in anderen Klassen mit beaufsichtigt.
W - Wandertage, Wettbewerbe, Witterungsbedingter Unterrichtsausfall
Wandertage
Pro Schulhalbjahr planen wir einen Wandertag. Die Klassenlehrer bestimmen den Wochentag selbst. Die Wandertage sind der Jahreszeit angepasst und haben unterschiedliche Ausflugsziele.
Wettbewerbe
Traditionell beteiligt sich die Schule an unterschiedlichsten Wettbewerben und Turnieren wie:
Unterfränkische Mathematikmeisterschaften, Känguru der Mathematik, Fußballturnier Landkreis Aschaffenburg, Etiketten-Malwettbewerb des Weingutes Klaus Simon,……
Witterungsbedingter Unterrichtsausfall
Bei ungünstigen Witterungsbedingungen, insbesondere winterlichen Straßenverhältnissen und Sturmtiefs, kann es im Einzelfall kurzfristig notwendig werden, zum Schutz der Schülerinnen und Schüler den Präsenzunterricht ganz oder teilweise ausfallen zu lassen. Die Entscheidung darüber, wird vom zuständigen Schulamt im Austausch mit den Verkehrsgesellschaften und Straßenmeistereien getroffen. Wir informieren die Eltern dann umgehend über Schoolfox.
Z - Zeugnisse
Zeugnisse
Schuljahr: Lernentwicklungsgespräch (LEG) zum Halbjahr – keine Ziffernnoten; Jahreszeugnis oder LEG ohne Noten
- 2. Schuljahr: LEG ohne Noten zum Halbjahr; Jahreszeugnis oder LEG mit Noten
3. Schuljahr: LEG mit Noten zum Halbjahr; Jahreszeugnis oder LEG mit Noten
4. Schuljahr: Zwischeninformation Ende Januar zu den Leistungen in allen Fächern (Ziffernnoten); Übertrittszeugnis am 1.Werktag im Mai; Jahreszeugnis mit Noten am letzten Schultag
Das Übertrittszeugnis enthält ab 2021: Ziffernnoten in Deutsch, Mathematik und HSU, den Durchschnitt daraus, aber keine Angaben zur individuellen Lernentwicklung.